Rundbrief Download PDF Die Stempelgebühr muss jedes Trimester nach dem von der Finanzbehörde festgelegtem Verfahren, bezahlt werden. Zur Erinnerung: alle Rechnungen und Honorarnoten, die einen Gesamtbetrag ohne Anwendung der MwSt. von 77,47 Euro überschreiten, müssen mit einer Stempelsteuer von Euro 2,00 belegt werden. Bei elektronischer Fakturierung ist die Abführung der Steuern naturgemäß nicht mehr mittels… Neuerung der Vorschrift für die elektronische Entrichtung der Stempelsteuer weiterlesen