VORAUSZAHLUNG GIS – IMIS – IMU 2024

Rundbrief

Bis zum 17.06.2024 muss die Vorauszahlung für GIS-IMIS-IMU 2024 geleistet werden.


Da sich Änderungen der Immobiliensituation (Verkauf/Kauf, Sanierung/Erweiterung, Änderungen in der Klassifizierung/Konsistenz, usw.) auf die Berechnung der Steuer auswirken, bitten wir Sie, uns umgehend diesbezügliche Unterlagen zukommen zu lassen. Auf diese Weise können wir die genaue Steuerschuld ermitteln und den Vordruck F24 korrekt vorbereiten. 


Im Detail bitten wir Sie um folgende Unterlagen:


– Eventuelle, bei der zuständigen Gemeinde abgegebene, IMU- GIS- IMIS Mitteilung bezüglich Änderungen des Immobilienbesitzes im Zeitraum 2024;


– Kopie der von den Gemeinden erhaltenen IMU- GIS-IMIS Postzahlscheine für die am 17. Juni 2024 fällige Zahlung mit den dazugehörigen Berechnungen;


– Eventuelle Änderungen am Immobilienbesitz im Jahre 2024, mit einer Kopie der dazugehörigen Dokumentation (Kaufverträge, Schenkungsvertrag, usw.);


– Eventuelle Änderungen der Katasterdaten Ihrer Immobilien im Jahre 2024 aufgrund von Neubau oder Umbau, oder eventueller Änderungen der Katastereinstufung, mit diesbezüglicher Dokumentation;


– Eventuelle Änderung der Verwendung der Immobilie im Vergleich zum Vorjahr (Erstwohnung, Miete, zur Verfügung gestellte Immobilie, konventionierte Mieten, usw.);


– Eventuelle Änderung des m2-Preises in € bzw. der Wert des Baugrundstücks. Eventuelle Änderungen werden durch die Gemeinden beschlossen und auf der Internetseite der Gemeinde publiziert.


– Eventuelle Anzeige wegen Hausbesetzung oder Einleitung einer Strafverfolgung.


Um die Berechnung der IMU, GIS und IMIS-Saldozahlung für 2024 korrekt und termingerecht fertigzustellen, bitten wir Sie, uns die oben angeforderten Unterlagen innerhalb Freitag, 31. Mai 2024 zukommen zu lassen.


Die Kanzlei steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.