Jahresgebühr für die „Vidimierung“ der Gesellschaftsbücher von Kapitalgesellschaften mit Fälligkeit am 18.03.2024
Rundbrief
Rundbrief
Wir erinnern daran, dass alle inländischen Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien) und Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb 18. März 2024 die jährliche Gebühr für die sogenannte „Vidimierung“ von Gesellschaftsbücher entrichten müssen (bzw. Gesellschafterbuch, Protokollbuch der Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter, Protokollbuch der Versammlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates, …).
Die Gebühr beträgt:
– € 309,87, sofern das Gesellschaftskapital oder der Dotationsfond zum 01.01.2024 € 516.456,90 nicht überschreitet;
– € 516,46, sofern das Gesellschaftskapital oder der Dotationsfond zum 01.01.2024 € 516.456,90 über-schreitet.
Die Einzahlung muss mittels Formblatt F24 auf telematischem Wege erfolgen, und zwar mit Angabe des Einzahlungsschlüssels 7085 und des Bezugszeitraums 2024.
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
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