Außensteuerrecht

Steuerliche Aufdeckung von Gewinnen und Rücklagen aus Beteiligungen in Niedrigsteuerländern („black list“).

© Photo: Freepik

Das Jahressteuergesetz 2023 hat eine Ersatzbesteuerung von Gewinnen und Rücklagen aus Beteiligungen in Niedrigsteuerländern („black list“) eingeführt:


Für Körperschaftssteuerzwecke:
– 9% ohne zeitliche Begrenzung der Rückführung der Gewinne/Rücklagen nach italien
– 6% bei Rückführung innerhalb 30.06.2024


Für Einkommensteuerpflichtige
– 30% ohne zeitliche Begrenzung der Rückführung der Gewinne/Rücklagen nach italien
– 27% bei Rückführung innerhalb 30.06.2024

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Auskünfte

Andrea Ambrosi Defant – WP/StB.


andrea.ambrosi@northsouth.it

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