- News
Mietverträge mit „cedolare secca“
Kassationsurteil zur Ersatzsteuer „cedolare secca“
© Photo: Freepik
Kassationsurteil zur Ersatzsteuer „cedolare secca“
© Photo: Freepik
Das Urteil Nr. 12395/2024 des Obersten Gerichtshofs widerspricht dem Rundschreiben ADE 26/2011 der Finanzverwaltung und bestätigt, dass die Ersatzsteuer „cedolare secca“ für Wohnraummietverträge anwendbar ist, auch wenn diese von Unternehmen abgeschlossen werden, um die Immobilien ihren Mitarbeitern als Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Dies bedeutet, dass die Ersatzsteuer „cedolare secca“ immer dann anwendbar ist, wenn der Vermieter eine natürliche Person ist, sofern diese nicht in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handelt.
Auskünfte
Renato Mazzoni – WP/StB.
renato.mazzoni@northsouth.it
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
Erhöhung der Ersatzsteuer
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.