Mehrwertsteuer

Selbstfakturierung für ausländische Finanzdienstleistungen

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Die Kosten für Finanzdienstleistungen wie Kontoführung oder Zahlungsprovisionen, die von einem ausländischen Anbieter (wie PayPal, Amazon Pay, SumUp, Satispay, Revolut, Stripe usw.) an ein italienisches Umsatzsteuersubjekt erbracht werden, unterliegen der Selbstfakturierung durch den italienischen Erwerber.


Daher muss für eine Transaktion, die in Italien steuerpflichtig ist, eine Eigenrechnung ausgestellt werden, auch wenn es sich um eine Transaktion handelt, die gemäß Art. 10 c. 1 Nr. 1 des D.P.R. Nr. 633/72 von der Mehrwertsteuer befreit ist (da sie rein finanzieller Natur ist).

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Auskünfte

Andrea Ambrosi Defant – WP/StB.

andrea.ambrosi@northsouth.it

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