Schenkungen

Indirekte und informelle Schenkungen

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Das Kassationsgericht hat erneut bekräftigt, dass indirekte Schenkungen (die Eltern zahlen für das Haus des Kindes) und informelle Schenkungen (die Eltern geben dem Kind Geld, z. B. per Banküberweisung) nicht steuerpflichtig sind und nicht in die Berechnung des Freibetrags von 1 Mio. EUR einfließen, es sei denn, die Registrierung der Schenkung wird freiwillig beantragt oder sie wird vom Beschenkten im Rahmen eines Steuerveranlagungsverfahrens „zugegeben“.


Die oben genannten Beispiele vereinfachen die Angelegenheit, die nach wie vor heikel ist, und von Fall zu Fall geprüft werden muss.

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Auskünfte

Renato Mazzoni – WP/StB.

renato.mazzoni@northsouth.it

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