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Einkommensteuer IRPEF
Absetzbeträge für Einkommen über Euro 50.000
© Photo: Freepik
Absetzbeträge für Einkommen über Euro 50.000
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Für das Jahr 2024 sieht die Steuerreform eine Reduzierung der Steuerabzüge für Personen mit einem Einkommen von mehr als Euro 50.000 vor.
Die Änderung besteht darin, dass die Steuerabzüge für folgende Ausgaben um Euro 260 gekürzt werden:
– Ausgaben, für die der Steuerabzug von 19% zusteht (z.B. Passivzinsen auf Hypothekardarlehen, Ablebens- und Unfallversicherungen, Tierarztspesen, Ausgaben für den Kindergarten- und Schulbesuch), mit Ausnahme der Ausgaben für ärztliche Leistungen, Medikamente u. ä.;
– freiwillige Zuwendungen zugunsten von politischen Parteien, für die der Steuerabzug von 26% zusteht;
– Versicherungsprämien gegen Katastrophenrisiko, für die der Steuerabzug von 90% zusteht.
Wer beispielsweise im Jahr 2024 Ausgaben hatte, die zu einem Steuerabzug von Euro 1.500 berechtigen würden, kann in seiner Steuererklärung nur Euro 1.240 (1.500-260) geltend machen.
Die maximale Steuerersparnis von Euro 260, die sich aus der Zusammenlegung der IRPEF-Steuersätze (von 4 auf 3) ergibt, gilt somit nur für Einkommen unter Euro 50.000 und für Einkommen von mehr als Euro 50.000, die keine der oben genannten Kosten aufweisen.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Berater
simon.nothdurfter@northsouth.it
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
Erhöhung der Ersatzsteuer
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Südtirol – Italien
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