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Steuerrecht
Steuerlicher Wohnsitz von natürlichen Personen.
© Photo: Freepik
Steuerlicher Wohnsitz von natürlichen Personen.
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Ab dem 1. Januar 2024 gelten Personen, die während des überwiegenden Teils des Besteuerungszeitraums (mehr als 183 Tage) ihren Wohnsitz oder ihr Domizil im Sinne des Zivilgesetzbuches in Italien haben oder sich dort aufhalten, als in Italien ansässig. Bis zum Beweis des Gegenteils wird auch bei Personen, die während des größten Teils des Steuerzeitraums in den italienischen Melderegistern eingetragen sind, davon ausgegangen, dass sie einen Wohnsitz in Italien haben.
Was das Domizil anbelangt, so wird festgelegt (und das ist eine der Neuerungen), dass darunter „der Ort zu verstehen ist, an dem sich die persönlichen und familiären Beziehungen der Person hauptsächlich entwickeln“: Persönliche und familiäre Interessen haben somit Vorrang vor solchen mit vermögensrechtlichem Charakter.
Zudem wird das neue Kriterium der physischen Anwesenheit im Hoheitsgebiet des Staates eingeführt (auch für nicht aufeinanderfolgende Zeiträume, die zudem auch Bruchteile von Tagen umfassen), wobei die Gründe, die für den Aufenthalt der Person in Italien ausschlaggebend waren, außer Acht gelassen werden.
Auskünfte
Renato Mazzoni – WP/StB.
renato.mazzoni@northsouth.it
Steuerbegünstigung bei Zuzug aus dem Ausland
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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