Einkommenssteuer physische Personen

Steuervorteile auch für Homeoffice nach Auslandsaufenthalt.

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Bekanntlich wurden die Steuerbegünstigungen nach Auslandsaufenthalt für, ab dem Jahr 2024, zugezogene Arbeitnehmer und Selbständige angepasst. 

 

Grundsätzlich sind die Vorteile nun geringer wie bisher. 

 

Erfreulich ist, dass die Bestimmungen auch für jene Arbeitnehmer und Selbstständige gelten, die vorwiegend oder gänzlich im Homeoffice arbeiten. Dies sogar auch dann, wenn sie für den gleichen Arbeitgeber arbeiten wie vor dem Zuzug nach Italien. In diesem Fall gelten verschärfte Voraussetzungen, was die Dauer des Auslandsaufenthalts betrifft. 

 

Überblick und Voraussetzungen:

a) Arbeitsverhältnis mit neuem Arbeitgeber: es gilt die allgemeine Bestimmung wonach ein mindestens 3-jähriger Auslandsaufenthalt vor dem Zuzug nach Italien erforderlich ist;

b) Arbeitsverhältnis mit gleicher Unternehmensgruppe, für die der Arbeitnehmer bereits vor dem Auslandsaufenthalt in Italien gearbeitet hat: es ist ein mindestens 7-jähriger Auslandsaufenthalt erforderlich.

c) Arbeitsverhältnis mit gleicher Unternehmensgruppe, für die der Arbeitnehmer aber kein Arbeitsverhältnis in Italien hatte: es ist ein mindestens 6-jähriger Auslandsaufenthalt erforderlich.

alexander-plattner

Auskünfte

Alexander Plattner – WP/StB.

alexander.plattner@northsouth.it

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