Sonstige Einkünfte

Veräußerungsgewinne aus geförderten Immobilien – Aktualisierung

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In Ergänzung zu unserer Mitteilung vom 19.01.2024 teilen wir mit, dass die italienische nationale Notarkammer (Consiglio nazionale del Notariato), in seiner Studie Nr. 15/2024 feststellt, dass die Veräußerung einer Immobilie, bei dem der „Superbonus“ nur auf die gemeinschaftlichen Teile des Kondominiums angewendet wurden, nicht zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führt. 

 

Der Veräußerungsgewinn ist demnach, nach Ansicht des Consiglio nazionale del Notariato, nur steuerpflichtig, wenn die „Superbonus-Förderung“ für direkte Eingriffe an der Wohnung in Anspruch genommen wurden.  

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Auskünfte

Andrea Ambrosi Defant – WP/StB.

andrea.ambrosi@northsouth.it

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