- News
Sonstige Einkünfte
Veräußerungsgewinne aus geförderten Immobilien – Aktualisierung
© Photo: Freepik
Veräußerungsgewinne aus geförderten Immobilien – Aktualisierung
© Photo: Freepik
In Ergänzung zu unserer Mitteilung vom 19.01.2024 teilen wir mit, dass die italienische nationale Notarkammer (Consiglio nazionale del Notariato), in seiner Studie Nr. 15/2024 feststellt, dass die Veräußerung einer Immobilie, bei dem der „Superbonus“ nur auf die gemeinschaftlichen Teile des Kondominiums angewendet wurden, nicht zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führt.
Der Veräußerungsgewinn ist demnach, nach Ansicht des Consiglio nazionale del Notariato, nur steuerpflichtig, wenn die „Superbonus-Förderung“ für direkte Eingriffe an der Wohnung in Anspruch genommen wurden.
Auskünfte
Andrea Ambrosi Defant – WP/StB.
andrea.ambrosi@northsouth.it
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
Erhöhung der Ersatzsteuer
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.