Landwirtschaft

IRPEF Befreiung 2024-2025 für Landwirte

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Für die Jahre 2024 und 2025 wird eine stufenweise Steuerbefreiung für Landwirte vorgesehen:

– zur Gänze steuerbefreit sind demnach die Eigentums- und Bodenerträge bis zu einem Betrag von Euro 10.000;

– für die Beträge zwischen Euro 10.000 und Euro 15.000 gilt eine Steuerbefreiung im Ausmaß von 50%;

– gänzlich zu besteuern, ist der Betrag der Euro 15.000 übersteigt.

Diese Regelung gilt nur für selbstbewirtschaftenden Landwirte (CD), hauptberuflich landwirtschaftlichen Unternehmen (IAP) und Gesellschafter einfacher Gesellschaften, die in der Rentenkasse für die Landwirte eingetragen sind. Ausgeschlossen sind hingegen Kapital- und Personengesellschaften.

Simon Nothdurfterbw

Auskünfte

Simon Nothdurfter – Berater

simon.nothdurfter@northsouth.it

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