
Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse bis zum 31.03.2025
Pflichtversicherung
IRPEF Befreiung 2024-2025 für Landwirte
© Photo: Freepik
Für die Jahre 2024 und 2025 wird eine stufenweise Steuerbefreiung für Landwirte vorgesehen:
– zur Gänze steuerbefreit sind demnach die Eigentums- und Bodenerträge bis zu einem Betrag von Euro 10.000;
– für die Beträge zwischen Euro 10.000 und Euro 15.000 gilt eine Steuerbefreiung im Ausmaß von 50%;
– gänzlich zu besteuern, ist der Betrag der Euro 15.000 übersteigt.
Diese Regelung gilt nur für selbstbewirtschaftenden Landwirte (CD), hauptberuflich landwirtschaftlichen Unternehmen (IAP) und Gesellschafter einfacher Gesellschaften, die in der Rentenkasse für die Landwirte eingetragen sind. Ausgeschlossen sind hingegen Kapital- und Personengesellschaften.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Berater
simon.nothdurfter@northsouth.it
Pflichtversicherung
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.