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Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare
Kontrollierte Liquidation
© Photo: Freepik
Das neue Gesetzbuch über Unternehmenskrisen und -insolvenzen (Gesetzesdekret Nr. 14/2019) hat einige sehr vorteilhafte Instrumente eingeführt, die es unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, eine vollständige Entschuldung zu erreichen, indem den Gläubigern im Vergleich zu den geschuldeten Beträgen geringe Summen angeboten werden.
Eines dieser Instrumente ist die kontrollierte Liquidation, deren Ziel es ist, eine vollständige Entlastung von Schulden wegen und sehr schnell zu erreichen.
Sie kann in Anspruch von folgenden Subjekten genommen werden:
– Natürliche Personen;
– Freiberufler;
– Landwirtschaftliche Unternehmer und Kleinunternehmer;
– Innovative Start-ups;
– Alle anderen Schuldner, die nicht unter die anderen im Zivilgesetzbuch oder in Sondergesetzen vorgesehenen Liquidationsverfahren fallen.
Voraussetzung ist das Vorliegen einer Überschuldung (Unfähigkeit, die aufgelaufenen Schulden zu begleichen).
Auskünfte
Renato Mazzoni – WP/StB.
renato.mazzoni@northsouth.it
Auskünfte
Matteo Marchesini – Berater
matteo.marchesini@northsouth.it

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare

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