Begünstigte Steuerregelung für „Neuansässige“ (Art. 24-bis TUIR)
Erhöhung der Ersatzsteuer
Gewinne aus der Errichtung bzw. Veräußerung von realen Nutzungsrechten.
© Photo: Freepik
Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 werden ab dem 1.1.2024 die bei der Errichtung oder der Veräußerung von realen Nutzungsrechten (zB. Oberflächenrechte) entstehenden Veräußerungsgewinne vollständig einkommensteuerpflichtig.
Abgeschafft wird hierdurch die Gleichstellung dieser Gewinne mit jenen aus der Veräußerung der betreffenden Immobilien. Somit entfallen auch die Möglichkeiten der steuerlichen Aufwertung der genannten Werte und die Steuerbefreiung nach Ablauf der Spekulationsfrist von 5 Jahren.
Bereits geplante Errichtungen oder Veräußerungen (Vorverträge udgl) sollten daher unbedingt noch in 2023 durchgeführt werden.
Auskünfte
Armin Toll – WP/StB.
armin.toll@northsouth.it
Erhöhung der Ersatzsteuer
Rundbrief Der zweijährige Vorab-Vergleich (concordato preventivo biennale) ist ein neues Instrument des Fiskus, mit dem Steuerpflichtige ihr Einkommen für die Jahre 2024 und 2025 im
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