Sonstige Einkünfte

Gewinne aus der Errichtung bzw. Veräußerung von realen Nutzungsrechten.

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Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 werden ab dem 1.1.2024 die bei der Errichtung oder der Veräußerung von realen Nutzungsrechten (zB. Oberflächenrechte)  entstehenden Veräußerungsgewinne vollständig einkommensteuerpflichtig.

 

Abgeschafft wird hierdurch die Gleichstellung dieser Gewinne mit jenen aus der Veräußerung der betreffenden Immobilien. Somit entfallen auch die Möglichkeiten der steuerlichen Aufwertung der genannten Werte und die Steuerbefreiung nach Ablauf der Spekulationsfrist von 5 Jahren.

 

Bereits geplante Errichtungen oder Veräußerungen (Vorverträge udgl) sollten daher unbedingt noch in 2023 durchgeführt werden.

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Auskünfte

Armin Toll – WP/StB.

armin.toll@northsouth.it

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