Einkommenssteuer physische Personen

Steuervorteile nach Auslandsaufenthalt

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Das nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF) hat mit einem Rundschreiben vom Juni dieses Jahres eine wichtige und folgenreiche Klarstellung für Rückkehrer (sog. „impatriati“) veröffentlicht. 

 

Die Klarstellung betrifft insbesondere jene Rückkehrer die in Italien ihre Tätigkeit als Freiberufler oder Einzelunternehmer ausüben. 

Bekanntlich sind 70% von deren in Italien erzielten Einkommen steuerfrei. (wir haben berichtet) 

Für die Berechnung der geschuldeten Fürsorgebeiträge wurde hingegen bisher in der Praxis das gesamte Einkommen berücksichtigt. Dies da es keine eindeutige Stellungnahme dazu gab. Die NISF hat nun alle Zweifel ausgeräumt und festgesetzt, dass die Grundlage für die Fürsorgeberechnung mit jener der Einkommenssteuer, und somit mit dem um 70% reduzierten Einkommen, übereinstimmt. 

 

Diese, im ersten Moment positive, Bestimmung hat bei genauerer Analyse auch negative Auswirkungen. Einerseits führen die geringeren Fürsorgebeiträge zu einem höheren Nettoeinkommen, andererseits, aufgrund des beitragsbezogenen Rentensystems, auch zu einer geringeren Rente.

 

In Anbetracht dieser Klarstellung des Fürsorgeinstituts ist es nicht nachvollziehbar, warum jene Rückkehrer, die ihre Tätigkeit in Form eines abhängigen Arbeitsverhältnisses ausüben, nach wie vor die Fürsorgebeiträge auf die gesamte Bruttoentlohnung, also ohne der 70%igen Reduzierung, berechnen müssen.

 

Hier wäre eine weitere Klarstellung begrüßenswert. 

alexander-plattner

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Alexander Plattner – WP/StB.

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