FERIENBEDINGTE SCHLIEßUNG DER KANZLEI IM MONAT AUGUST
Rundbrief Sehr geehrte Damen und Herren, wir teilen mit, dass die Kanzlei Northsouth vom 15. bis einschließlich 23. August 2024 und die Buchhaltungsabteilung Damp GmbH
Steuerliche Behandlung von Krypto-Vermögenswerte
© Photo: Freepik
In Art. 67 Abs. 1 des konsolidierten Einkommenssteuergesetzes (TUIR) wurde ein neuer Buchstabe c-sexies eingefügt, wodurch die durch die Erstattung, den Tausch, den Besitz oder die entgeltliche Veräußerung von Krypto-Assets erzielten Veräußerungsgewinne zu den sonstigen Finanzeinkünften gehören, auf die gemäß Art. 5 Abs. 2 der Gesetzesverordnung nr. 461/97 eine Ersatzsteuer in Höhe von 26 % erhoben wird.
Allerdings:
– Solche Einkünfte werden nicht besteuert, wenn sie im Steuerzeitraum insgesamt weniger als 2.000 EUR betragen;
– Ein Tauschgeschäft von Krypto-Vermögenswerten mit denselben Eigenschaften und Funktionen ist nicht steuerpflichtig.
Außerdem unterliegen Krypto-Vermögenswerte ab dem 1.1.2023 der Stempelsteuer oder alternativ einer Steuer, die die Vorschriften der VATFE nachahmt (wenn sie bei nicht ansässigen Intermediären gehalten werden oder wenn sie auf PCs, Flash-Laufwerken oder Smartphones gespeichert sind), beides zum Satz von 2 Promille.
Auskünfte
Matteo Marchesini – Berater
matteo.marchesini@northsouth.it
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Steuerbegünstigung bei Zuzug aus dem Ausland
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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