Sonstige Einkünfte

Abtretung von Bauvolumen

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In Durchführung eines Urteils des Kassationsgerichtshofs hat die Agentur für Einnahmen festgelegt, dass der Verkauf von Bauvolumen oder eines Baurechts als Dienstleistung zu behandeln ist und nicht als Abtretung eines Realrechtes.

 

Sofern der Verkauf der Mwst unterliegt, ist daher der Normalsatz von 22% anzuwenden. 

 

Nicht anwendbar werden damit auch die Steuerbefreiungen nach Ablauf der gesetzlichen Spekulationsfrist (5 Jahre).

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Auskünfte

Armin Toll – WP/StB.

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