SALDOZAHLUNG GIS – IMIS – IMU 2024
Rundbrief Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 16. Dezember 2024 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2024 fällig ist. Um die Berechnung
Vertreterbetriebsstätte in Italien
© Photo: Freepik
Laut einem jüngst erlassenen Urteil des Kassationsgerichtshofs ist bei der Beurteilung hinsichtlich der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte in Italien durch das ausländische, beauftragende Unternehmen zu berücksichtigen, ob, neben der formal im Ausland abgeschlossenen Verträge mit italienischen Kunden, eine direkte und unerlässliche Mitarbeit des Vertreters stattfindet, die die rechtlichen Bestandteile des Vertrages mitbestimmt.
Diese Interpretation ist von Fall zu Fall mit den Bestimmungen (auch dem Kommentar) des jeweiligen DBA abzugleichen, das in der Sachfrage überwiegt.
Auskünfte
Armin Toll – WP/StB.
armin.toll@northsouth.it
Rundbrief Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 16. Dezember 2024 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2024 fällig ist. Um die Berechnung
Rundbrief Im Rundschreiben Nr. 5/2024 hatten wir die Einführung der Möglichkeit einer „freiwilligen Berichtigung“ vorangehender Steuerperioden angesprochen, die ausschließlich für den Fall vorgesehen ist, dass
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Südtirol – Italien
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