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Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare
Vertreterbetriebsstätte in Italien
© Photo: Freepik
Laut einem jüngst erlassenen Urteil des Kassationsgerichtshofs ist bei der Beurteilung hinsichtlich der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte in Italien durch das ausländische, beauftragende Unternehmen zu berücksichtigen, ob, neben der formal im Ausland abgeschlossenen Verträge mit italienischen Kunden, eine direkte und unerlässliche Mitarbeit des Vertreters stattfindet, die die rechtlichen Bestandteile des Vertrages mitbestimmt.
Diese Interpretation ist von Fall zu Fall mit den Bestimmungen (auch dem Kommentar) des jeweiligen DBA abzugleichen, das in der Sachfrage überwiegt.
Auskünfte
Armin Toll – WP/StB.
armin.toll@northsouth.it

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare

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