Sonstige Einkünfte

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken.

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Im Rahmen der Reform des Einkommenssteuersystems wird die Methode der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus der Übertragung von Baugrundstücken, die durch Schenkung erworben wurden, neu definiert. Konkret bedeutet dies, dass bei einem Verkauf des geschenkten Baugrundstücks durch den Beschenkten der Veräußerungs-gewinn für steuerliche Zwecke durch die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem vom Schenkenden gezahlten Kaufpreis für das Grundstück bestimmt wird, unabhängig davon, wie viel Zeit zwischen der Schenkung und dem späteren Weiterverkauf verstrichen ist.

 

Beispiel: 

– Alfa kauft ein Baugrundstück zum Preis von 100 und schenkt es an Beta;

– Beta verkauft es anschließend an Caius zum Preis von 120;

– Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn von Beta beträgt 20 (d.h. 120 – 100).

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Auskünfte

Andrea Ambrosi Defant – WP/StB.

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