Saldozahlung GIS – IMIS – IMU 2023

Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 18. Dezember 2023 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2023 fällig ist.

Um die Berechnung der Steuer korrekt auszuwirken, bitten wir Sie, uns umgehend Unterlagen für das Jahr 2023 zukommen zu lassen.

 

Im Detail bitten wir Sie um folgende Unterlagen:

 

Eventuelle, bei der zuständigen Gemeinde abgegebene, IMU- GIS- IMIS Mitteilung bezüglich Änderungen des Immobilienbesitzes für das Jahr 2023;

 

Kopie der von den Gemeinden erhaltenen IMU- GIS-IMIS Postzahlscheine für die am 18. Dezember 2023 fäl-lige Zahlung mit den dazugehörigen Berechnungen;

 

Eventuelle Änderungen am Immobilienbesitz im Jahr 2023, mit einer Kopie der dazugehörigen Dokumenta-tion (Kaufverträge, usw.);

 

Eventuelle Änderungen der Katasterdaten Ihrer Immobilien im Jahr 2023 aufgrund von Neubau oder Um-bau, oder eventueller Änderungen der Katastereinstufung, mit diesbezüglicher Dokumentation;

 

Eventuelle Änderung der Verwendung der Immobilie im Vergleich zum Vorjahr (Erstwohnung, Miete, zur Ver-fügung gestellte Immobilie, konventionierte Mieten, usw.);

 

Eventuelle Änderung des m2-Preises in € bzw. der Wert des Baugrundstücks. Eventuelle Änderungen wer-den durch die Gemeinden beschlossen und auf der Internetseite der Gemeinde publiziert.

 

Um die Berechnung der IMU, GIS und IMIS-Saldozahlung für 2023 korrekt und termingerecht fertigzustellen, bitten wir Sie, uns die oben angeforderten Unterlagen innerhalb Montag, 04. Dezember 2023 zukommen zu lassen.

 

Die Kanzlei steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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