Pauschalbesteuerung von Mehrgewinnen von Einzelunternehmern und Freiberuflern

Aspekte der neuen Pauschalbesteuerung

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Mit dem Haushaltsgesetz für 2023 wird ein neues Pauschalsystem mit der Bezeichnung „Flat Tax Incrementale“ eingeführt. 

Diese betrifft physische Personen, die im Rahmen einer Einzelfirma gewerbliche oder freiberufliche Leistungen erbringen.

 

Ausdrücklich ausgenommen sind jene Steuerpflichtigen, die im Jahr 2023 das ordentliche Pauschalsystem für Kleinunternehmer angewandt haben oder die im selben Jahr ihre Tätigkeit aufgenommen haben.

 

Inhaltlich führt die neue Pauschal-besteuerung zur Anwendung einer Ersatzsteuer für die Einkommen-steuer, und die entsprechenden Zuschläge, in Höhe von 15% auf jenen Gewinnanteil aus dem Jahr 2023, der über dem höchsten der Einkommen der vorangegangenen drei Jahre (2022, 2021 und 2020) liegt.  Der maximale Mehrgewinn für die Zwecke der Pauschalbesteuerung mit 15% beträgt dabei Euro 40.000.

 

Die Maßnahme betrifft zunächst nur das Steuerjahr 2023 (Steuererklärung PF 2024)

Matteo Marchesini

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