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Steuerguthaben für Strom und Gas
Verrechnung der Steuerguthaben
© Photo: Freepik
Verrechnung der Steuerguthaben
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Durch das Dekret ‚Proroghe Fisco‘ wurde die Frist für die Verrechnung mittels F24 des Steuerguthabens für Strom und Gas betreffend das erste und zweite Quartal 2023 auf den 16. November 2023 vorverlegt (gegenüber der ursprünglichen Frist 31. Dezember 2023). Sollten diese Guthaben mit den fälligen Steuervorauszahlungen von Ende November verrechnet werden, dann muss das betreffende F24 innerhalb 16. November 2023 eingereicht werden.
Auskünfte
Stefano Parato – WP/StB.
stefano.parato@northsouth.it
Rundbrief Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 16. Dezember 2025 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2025 fällig ist. Um die Berechnung
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