
Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse bis zum 31.03.2025
Pflichtversicherung
Verrechnung der Steuerguthaben
© Photo: Freepik
Durch das Dekret ‚Proroghe Fisco‘ wurde die Frist für die Verrechnung mittels F24 des Steuerguthabens für Strom und Gas betreffend das erste und zweite Quartal 2023 auf den 16. November 2023 vorverlegt (gegenüber der ursprünglichen Frist 31. Dezember 2023). Sollten diese Guthaben mit den fälligen Steuervorauszahlungen von Ende November verrechnet werden, dann muss das betreffende F24 innerhalb 16. November 2023 eingereicht werden.
Auskünfte
Stefano Parato – WP/StB.
stefano.parato@northsouth.it
Pflichtversicherung
Rundbrief Download PDF Die Stempelgebühr muss jedes Trimester nach dem von der Finanzbehörde festgelegtem Verfahren, bezahlt werden. Zur Erinnerung: alle Rechnungen und Honorarnoten, die einen
Rundbrief Download PDF Wir erinnern daran, dass alle inländischen Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien) und Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb 17. März 2025 die jährliche
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.