Steuerguthaben für Strom und Gas

Verrechnung der Steuerguthaben

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Durch das Dekret ‚Proroghe Fisco‘ wurde die Frist für die Verrechnung mittels F24 des Steuerguthabens für Strom und Gas betreffend das erste und zweite Quartal 2023 auf den 16. November 2023 vorverlegt (gegenüber der ursprünglichen Frist 31. Dezember 2023). Sollten diese Guthaben mit den fälligen Steuervorauszahlungen von Ende November verrechnet werden, dann muss das betreffende F24 innerhalb 16. November 2023 eingereicht werden. 

Stefano Parato

Auskünfte

Stefano Parato – WP/StB.

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