FERIENBEDINGTE SCHLIEßUNG DER KANZLEI IM MONAT AUGUST
Rundbrief Sehr geehrte Damen und Herren, wir teilen mit, dass die Kanzlei Northsouth vom 15. bis einschließlich 23. August 2024 und die Buchhaltungsabteilung Damp GmbH
Verrechnung der Steuerguthaben
© Photo: Freepik
Durch das Dekret ‚Proroghe Fisco‘ wurde die Frist für die Verrechnung mittels F24 des Steuerguthabens für Strom und Gas betreffend das erste und zweite Quartal 2023 auf den 16. November 2023 vorverlegt (gegenüber der ursprünglichen Frist 31. Dezember 2023). Sollten diese Guthaben mit den fälligen Steuervorauszahlungen von Ende November verrechnet werden, dann muss das betreffende F24 innerhalb 16. November 2023 eingereicht werden.
Auskünfte
Stefano Parato – WP/StB.
stefano.parato@northsouth.it
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Steuerbegünstigung bei Zuzug aus dem Ausland
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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