Landesbeiträge

Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Immobilien

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Privatpersonen und Unternehmen können bei der zuständigen Behörde der Südtiroler Landesverwaltung ein Landesbeitrag für Energieeffizienz und erneuerbare Energie bei bestehenden Gebäuden und Anlagen sowie neuen Gebäuden (Immobilie muss sich in Südtirol befinden) beantragen. 


Der Beitrag wird sowohl an Privatpersonen als auch Unternehmen ab einer Mindestinvestition von Euro 4.000 gewährt.


Je nach Maßnahme wird ein Beitrag von mind. 20% bis max. 80% auf die anerkannten Kosten gewährt. Im Gegensatz zu den staatlichen Förderungen, welche einen Steuerabzug von der Irpef über 10 Jahren vorsehen, wird dieser Beitrag direkt auf das Bankkonto des Empfängers ausgezahlt.


Weiters sind diese Landesbeiträge nicht mit anderen Förderungen der öffentlichen Hand kumulierbar.


Die Beitragsanträge müssen vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.

 
Es sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber Änderungen für das Jahr 2024 vornehmen könnte.
Simon Nothdurfterbw

Auskünfte

Simon Nothdurfter – Berater

simon.nothdurfter@northsouth.it

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