Begünstigte Steuerregelung für „Neuansässige“ (Art. 24-bis TUIR)
Erhöhung der Ersatzsteuer
Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Immobilien
© Photo: Freepik
Privatpersonen und Unternehmen können bei der zuständigen Behörde der Südtiroler Landesverwaltung ein Landesbeitrag für Energieeffizienz und erneuerbare Energie bei bestehenden Gebäuden und Anlagen sowie neuen Gebäuden (Immobilie muss sich in Südtirol befinden) beantragen.
Der Beitrag wird sowohl an Privatpersonen als auch Unternehmen ab einer Mindestinvestition von Euro 4.000 gewährt.
Je nach Maßnahme wird ein Beitrag von mind. 20% bis max. 80% auf die anerkannten Kosten gewährt. Im Gegensatz zu den staatlichen Förderungen, welche einen Steuerabzug von der Irpef über 10 Jahren vorsehen, wird dieser Beitrag direkt auf das Bankkonto des Empfängers ausgezahlt.
Weiters sind diese Landesbeiträge nicht mit anderen Förderungen der öffentlichen Hand kumulierbar.
Die Beitragsanträge müssen vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Berater
simon.nothdurfter@northsouth.it
Erhöhung der Ersatzsteuer
Rundbrief Der zweijährige Vorab-Vergleich (concordato preventivo biennale) ist ein neues Instrument des Fiskus, mit dem Steuerpflichtige ihr Einkommen für die Jahre 2024 und 2025 im
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