Außensteuerrecht

Wohnsitzwechsel

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Die Grundregel für das Besteuerungsrecht des Staates bei Verlegung des Wohnsitzes (und des Domizils) ins Ausland besagt, dass die Einkünfte des gesamten Jahres des Wegzugs in dem Land zu versteuern sind, in welchem der Steuerpflichtige überwiegend ansässig war (mehr als 181 Tage).


Eine Ausnahme von dieser Regel sehen nur die Doppelbesteuerungs-abkommen mit Deutschland und der Schweiz vor. Bei Wegzug in diese Länder oder bei Zuzug aus ihnen gilt die sogenannte Split Year Regelung, wonach die Einkommen anteilig nach Dauer des Wohnsitzes in beiden Ländern besteuert werden kann.

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Auskünfte

Armin Toll – WP/StB.

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