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Außensteuerrecht
Steuerliche Aufdeckung von Gewinnen und Rücklagen aus Beteiligungen in Niedrigsteuerländern („black list“).

© Photo: Freepik
Steuerliche Aufdeckung von Gewinnen und Rücklagen aus Beteiligungen in Niedrigsteuerländern („black list“).
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Das Jahressteuergesetz 2023 hat eine Ersatzbesteuerung von Gewinnen und Rücklagen aus Beteiligungen in Niedrigsteuerländern („black list“) eingeführt:
Für Körperschaftssteuerzwecke:
– 9% ohne zeitliche Begrenzung der Rückführung der Gewinne/Rücklagen nach italien
– 6% bei Rückführung innerhalb 30.06.2024
Für Einkommensteuerpflichtige
– 30% ohne zeitliche Begrenzung der Rückführung der Gewinne/Rücklagen nach italien
– 27% bei Rückführung innerhalb 30.06.2024
Auskünfte
Andrea Ambrosi Defant – WP/StB.
andrea.ambrosi@northsouth.it
Rundbrief Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 16. Dezember 2024 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2024 fällig ist. Um die Berechnung
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