Es gibt gute Nachrichten für den Superbonus 110%.
Der Absetzbetrag auf Energiesparmaßnahmen wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Eine weitere Neuerung für natürliche Personen gilt nun auch für Gebäude mit 2-4 Wohneinheiten.
Eine ausführliche Beschreibung und andere Themen finden Sie in unserem Rundschreiben vom N.1/2021 (PDF)

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