Elektronische Essensgutscheine: Erhöhung der Steuerbefreiung auf 10 Euro

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare

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Das Haushaltsgesetz 2026 hat die Grenze der Steuerbefreiung für elektronische Essensgutscheine von 8 auf 10 Euro angehoben, und zwar im Hinblick auf die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit.

 

In Ermangelung eines ausdrücklichen Datums des Inkrafttretens wird davon ausgegangen, dass die neue Grenze für Gutscheine, die ab dem 1. Januar 2026 zugewiesen werden, ab letzterem Datum in Kraft tritt; es gilt jedoch weiterhin, dass, sofern der Arbeitnehmer bis zum 12. Januar 2026 Essensgutscheine erhält, die im Jahr 2025 erworben wurden, nach wie vor die bisherige Grenze der Steuerbefreiung von 8 Euro zur Anwendung kommt.

 

Ein etwaiger Betrag der Essensgutscheine, der die vorgesehenen Grenzen überschreitet, trägt zur Bildung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit bei.

 

Für Papier-Essensgutscheine bleibt die Grenze schließlich weiterhin bei 4 Euro bestätigt.

Giorgia Zenatti

Auskünfte

Giorgia Zenatti – Steuerberaterin

giorgia.zenatti@northsouth.it