Das Gesetzesdekret „Bollette”

Erneuerbare Energien

© Photo: Freepik

Das Gesetzesdekret „Bollette” vom 18. Februar führt unter anderem wichtige steuerliche und vertragliche Neuerungen für Unternehmen des Energiesektors ein: 

 

– Erhöhung des IRAP-Hebesatzes um 2% für die Jahre 2026 und 2027 (Hinweis: die am 30. Juni fälligen IRAP-Vorauszahlungen unterliegen bereits dieser Erhöhung); 

 

– „Spalma incentivi” (Neuregelung von GSE-Förderungen): entgegen den in den vergangenen Monaten kursierenden Entwürfen ist die Maßnahme fakultativ, sodass Unternehmen zwischen folgenden Optionen wählen können:

 

I. freiwillige Reduzierung des Fördertarifs um 15 % bis 30 % im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027, verbunden mit einer Verlängerung der GSE-Förderung um 3 bzw. 6 Monate;

 

II. vorzeitige Beendigung der im Jahr 2029 auslaufenden Förderung gegen Auszahlung von 90 % der abgezinsten Cashflows (zu einem vom GSE noch festzulegenden Zinssatz), zahlbar in Raten über zehn Jahre beginnend ab 2028, bei einem Zinssatz von höchstens 6%.

 

Da das Gesetzesdekret bis spätestens 19. April 2026 in ein Gesetz umgewandelt werden muss, sind weitere Entwicklungen abzuwarten.

Simon Nothdurfterbw

Auskünfte

Simon Nothdurfter – Geprüfter Bilanzbuchhalter

simon.nothdurfter@northsouth.it