Katastrophenversicherung: Fristverlängerung bis zum 31. März 2026 für Tourismus, Gastronomie, Fischerei und Aquakultur

Pflichtversicherung

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Katastrophenversicherung: Fristverlängerung bis zum 31. März 2026 für Tourismus, Gastronomie, Fischerei und Aquakultur

Die Frist, innerhalb derer Kleinst- und Kleinunternehmen, die Speisen und Getränke anbieten, sowie touristische Beherbergungsbetriebe eine Versicherung gegen Risiken aus Katastrophen abschließen müssen, wurde auf den 31. März 2026 verschoben. Von der Fristverlängerung betroffen sind daher Restaurants, Gasthäuser, Pizzerien, Brauereien, Bars, Eisdielen und Konditoreien, aber auch Tanzlokale, Spielhallen, Nachtlokale, Strandbäder sowie ähnliche Betriebe, sofern dort Speisen und Getränke angeboten werden. Was die touristischen Beherbergungsbetriebe betrifft, so gehören dazu Hotels, Herbergen, Bed & Breakfast in unternehmerischer Form, Zimmervermietungen sowie Ferienwohnungen.


Auch die Frist für den Abschluss der betreffenden Katastrophenversicherung durch Unternehmen der Fischerei und Aquakultur wurde verlängert; diese sind weiterhin verpflichtet, die Vorgaben bis zum 31. März 2026 zu erfüllen. In diesem Fall betrifft die Fristverlängerung Unternehmen jeglicher Größe, sofern sie diese Tätigkeiten ausüben.


Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die nicht zu den oben genannten Branchen gehören, bleibt hingegen die Frist vom 31. Dezember 2025 bestehen.

Giorgia Zenatti

Auskünfte

Giorgia Zenatti – Steuerberaterin

giorgia.zenatti@northsouth.it