SALDOZAHLUNG GIS – IMIS – IMU 2025
Rundbrief
Rundbrief
Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 16. Dezember 2025 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2025 fällig ist.
Um die Berechnung der Steuer korrekt durchführen zu können, bitten wir Sie, uns die Unterlagen für das Jahr 2025 zukommen zu lassen.
Im Detail bitten wir Sie um folgende Unterlagen:
• Kopie des von der Gemeinde erhaltenen IMU-GIS-IMIS Posterlagscheins, für die am 16. Dezember 2025, fällige Saldo-Zahlung mit den entsprechenden Berechnungen;
• Eventuelle, bei der zuständigen Gemeinde abgegebenen, IMU- GIS- IMIS Erklärungen bezüglich Änderungen des Immobilienbesitzes für das Jahr 2025;
• Eventuelle Änderungen am Immobilienvermögen im Jahr 2025, mit einer Kopie der dazugehörigen Dokumentation (Kaufverträge, usw.);
• Eventuelle Änderungen der Katasterdaten Ihrer Immobilien im Jahr 2025 aufgrund von Neubau oder Umbau, oder eventueller Änderungen der Katastereinstufung, mit diesbezüglicher Dokumentation;
• Eventuelle Änderung der Verwendung der Immobilie im Vergleich zum Vorjahr (Erstwohnung, Miete, zur Verfügung gestellte Immobilie, konventionierte Mieten, usw.);
• Eventuelle Änderungen des Werts des Baugrundstücks. Änderungen der Quadratmeterpreise werden von den Gemeinden beschlossen und auf der Website der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht.
Um die Berechnung der IMU, GIS und IMIS-Saldozahlung für 2025 korrekt und termingerecht fertigzustellen, bitten wir Sie, uns die oben angeforderten Unterlagen innerhalb Mittwoch, 24. November 2025 zukommen zu lassen.
Die Kanzlei steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
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