Zweijähriger Vorab-Vergleich 

Auch für dieses Jahr ist die Möglichkeit vorgesehen, einen zweijährigen Vorab-Vergleich (concordato preventivo biennale) mit der Agentur für Einnahmen abzuschließen. Dies durch ein vom Fiskus geschaffenes Instrument, mit dem das Einkommen für 2025 und 2026 vorab vereinbart werden kann.


Die Agentur der Einnahmen unterbreitet dabei auf Grundlage der in der Vergangenheit erklärten Einkommen sowie ihrer eigenen steuerlichen Bewertungen (Ergebnisse des Zuverlässigkeitsindexes ISA) einen Vorschlag. Im Falle der Annahme wird das vereinbarte Einkommen für die Zwecke der IRES, IRPEF, IRAP und für sozialversicherungsrechtliche Zwecke besteuert, unabhängig vom tatsächlich in diesen Jahren erzielten Einkommen.


Der Vorteil dieses Instruments besteht in der Möglichkeit, auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Einkommen und dem für das vorangegangene Steuerjahr (2024) erklärten Einkommen eine geringer Ersatzsteuer anzuwenden. Allerdings wurde diese Differenz auf maximal 85.000 Euro begrenzt. Der Anteil des Einkommens, der diese Differenz überschreiten sollte, wird normal besteuert. Der Steuersatz der Ersatzsteuer variiert in Abhängigkeit der im Jahr 2024 zugeteilten ISA-Bewertung.


Die Frist für den Beitritt endet am 30.09.2025.


Zugelassen sind jene Steuerpflichtigen, die tatsächlich dem ISA-System unterliegen.

Nicht zugelassen sind Steuerpflichtige, die bereits einen Vorschlag für den Zeitraum 2024–2025 angenommen haben.


Nicht zugelassen werden zudem jene Steuerpflichtige, die das Pauschalsystem anwenden (Regime forfettario).


Die möglichen Vorteile der Annahme des Vorschlags der Agentur bestehen im Wesentlichen in der Vorabfestlegung der steuerpflichtigen Einkünfte für die Jahre 2025 und 2026, im Ausschluss von Betriebsprüfungen für diesen Zweijahreszeitraum sowie in weiteren Vorteilen, wie z. B. im Wegfall der Pflicht zur Vorlage der Bestätigungsvermerke (visto di conformità) für die Verrechnung von Steuerguthaben und MwSt.-Erstattungen bis zu 70.000 Euro sowie für Kompensationen von IRES, IRPEF und IRAP bis zu 50.000 Euro.


Darüber hinaus können Steuerpflichtige, die dem Steuervergleich 2025–2026 beitreten, eine Amnestie für den Zeitraum 2019–2023 nutzen. Dies ermöglicht, Korrekturen des Unternehmensgewinns für noch prüfbare Jahre durch die Finanzverwaltung zu vermeiden, indem eine Ersatzsteuer mit reduzierten Strafen entrichtet wird. Andere prüfungsrelevante Aspekte der Steuererklärungen bleiben jedoch weiterhin überprüf- und feststellbar. Die Teilnahme an der teilweisen Amnestie ist freiwillig.


Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um die Zweckmäßigkeit des Vorschlags der Agentur der Einnahmen zu prüfen und bei Bedarf das entsprechende Übereinkommensformular auszufüllen und einzureichen.