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Investitionen 4.0 im Jahr 2025
Steuerguthaben

© Photo: Freepik
Steuerguthaben
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Sehr geehrte Kunden,
es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der geltenden Gesetzeslage die Steuergutschrift für Investitionen in materielle Wirtschaftsgüter im Rahmen von Industrie 4.0 derzeit in Höhe von 20 % der getragenen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Millionen Euro pro Steuerzeitraum, gewährt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die angeschafften Güter materieller Natur sind und die technischen Anforderungen des Industrie-4.0- bzw. 5.0-Paradigmas erfüllen.
Wir informieren Sie darüber, dass das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMiT) mit dem jüngsten Direktorialdekret vom 15.05.2025 den Reservierungsmechanismus sowie die Modalitäten zur Übermittlung der Mitteilungen für den Zugang zur Steuergutschrift „Investitionen in materielle Wirtschaftsgüter 4.0“ reformiert hat. Diese Neuerungen betreffen Investitionen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 getätigt werden – bzw. bis zum 30.06.2026, sofern bis spätestens 31.12.2025 eine Anzahlung von mindestens 20 % der Gesamtinvestition geleistet wurde.
Das neue Verfahren zur Reservierung des Steuerguthabens 4.0 – das sich am Modell der „Transizione 5.0“-Steuergutschrift orientiert – sieht die Abgabe einer „präventiven“ Mitteilung, einer Bestätigung der Anzahlung sowie einer Abschlussmitteilung vor. Das entsprechende Mitteilungsformular ist von dem Unternehmen vorab, jedenfalls aber bis spätestens 31. Januar 2026, einzureichen. Dabei sind der Gesamtbetrag der begünstigten Investitionen sowie das beantragte Steuerguthaben anzugeben.
Für die Reservierung der Fördermittel ist gemäß dem Dekret die chronologische Reihenfolge des Eingangs der Vorabmitteilung maßgeblich.
Wir ersuchen Sie daher, uns rechtzeitig mitzuteilen, ob Sie unserer Kanzlei die Abwicklung des Verfahrens übertragen möchten. In diesem Fall bitten wir Sie, uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen so rasch wie möglich zu übermitteln, um eine ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der Pflichten sicherzustellen.
Auskünfte
Matteo Marchesini – Berater
matteo.marchesini@northsouth.it
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Sonstige Einkommen
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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