Fristverlängerung und Klarstellungen zur Versicherungspflicht gegen Katastrophenrisiken

Versicherungen

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In Anknüpfung an unser Rundschreiben vom 14.03.2025 informieren wir Sie darüber, dass das Gesetzesdekret Nr. 39/2025 die Fristen für den Abschluss der verpflichtenden Versicherungen gegen Katastrophenrisiken für Mikro-, Klein- und mittelständische Unternehmen verlängert hat:

• Mikro- und Kleinunternehmen: neue Frist 01. Oktober 2025;

• Mittlere Unternehmen: neue Frist 31. Dezember 2025;

• Großunternehmen: Frist bleibt unverändert (31. März 2025), jedoch treten Sanktionen erst nach 90 Tagen in Kraft.


Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) hat zudem klargestellt, dass die Versicherungspflicht sämtliche im Unternehmen genutzten Vermögenswerte umfasst – auch dann, wenn diese gemietet und nicht im Eigentum des Unternehmens sind – sofern sie nicht bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt sind, auch wenn diese von Dritten abgeschlossen wurde.

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Auskünfte

Matteo Marchesini – Berater

matteo.marchesini@northsouth.it