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Aufwertung der steuerlich anerkannten Werte von Grundstücken und Beteiligungen 2025
Sonstige Einkommen

© Photo: Freepik
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Das Haushaltsgesetz 2025 sieht die Möglichkeit einer steuerlichen Neubewertung von Baugrundstücken, landwirtschaftlichen Grundstücken und Beteiligungen an Gesellschaften vor, die sich am 1. Januar eines jeden Jahres im Eigentum von natürlichen Personen, einfachen Gesellschaften und nicht ansässige Personen befinden. Ausgenommen sind somit Grundstücke und Beteiligungen im Eigentum von Gesellschaften.
Voraussetzung hierfür ist eine beeidigtes Wertgutachten und die Entrichtung einer Ersatzsteuer von 18 % (statt bisher 16 %) bis spätestens 30. November desselben Jahres.
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Ersatzsteuer und zur praktischen Umsetzung finden Sie in unserem Rundschreiben „N1 Haushaltsgesetz 2025“ unter Punkt 25.
Für eine ausführliche Beratung steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Geprüfter Bilanzbuchhalter
simon.nothdurfter@northsouth.it
Eigentumsurkunde
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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