
Elektronische Essensgutscheine: Erhöhung der Steuerbefreiung auf 10 Euro
Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare
Personalentsendungen
© Photo: Freepik
Sehr geehrte Kunden,
bei Personalentsendungen, die ab dem 01.01.2025 vereinbart oder verlängert werden, unterliegt die Leistung der Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob ein Mark up angewandt wird oder nicht.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2025 auch dann Mehrwertsteuer anfällt, wenn die Entsendung lediglich mit der Erstattung der tatsächlich von der entsendenden Gesellschaft getragenen Kosten für jeden Arbeitnehmer erfolgt.
Auskünfte
Matteo Marchesini – Berater
matteo.marchesini@northsouth.it

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht / Betriebliches Welfare

Pflichtversicherung
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