Personalentsendungen ab 01.01.2025

Personalentsendungen

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Sehr geehrte Kunden,

 

bei Personalentsendungen, die ab dem 01.01.2025 vereinbart oder verlängert werden, unterliegt die Leistung der Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob ein Mark up angewandt wird oder nicht.

 

Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2025 auch dann Mehrwertsteuer anfällt, wenn die Entsendung lediglich mit der Erstattung der tatsächlich von der entsendenden Gesellschaft getragenen Kosten für jeden Arbeitnehmer erfolgt.

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Auskünfte

Matteo Marchesini – Berater

matteo.marchesini@northsouth.it