Mitteilungspflicht zum digitalen Domizil der Verwalter

Die Kanzlei weist darauf hin, dass, gemäß den geltenden Vorschriften, alle Verwalter (bzw. Liquidatoren) von Gesellschaften verpflichtet sind, ihr digitales Domizil – also ihre zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) – bis spätestens 30. Juni 2025 im Handelsregister eintragen zu lassen.


Ist ein Verwalter für mehrere Gesellschaften tätig, kann eine einzige persönliche PEC-Adresse verwendet werden, sofern diese nicht mit jener der Gesellschaft übereinstimmt.


Zur fristgerechten Erfüllung dieser Verpflichtung werden die Verwalter ersucht, ihre persönliche PEC-Adresse bis spätestens 30. April 2025 unter ausdrücklichem Hinweis auf die gewünschte Eintragung im Handelsregister an folgende Mail-Adresse zu übermitteln: info@northsouth.it