Jahresgebühr für die „Vidimierung“ der Gesellschaftsbücher von Kapitalgesellschaften bis 17.03.2025

Rundbrief

Wir erinnern daran, dass alle inländischen Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien) und Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb 17. März 2025 die jährliche Gebühr für die sogenannte „Vidimierung“ von Gesellschaftsbücher entrichten müssen (bzw. Gesellschafterbuch, Protokollbuch der Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter, Protokollbuch der Versammlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates, …).

 

Die Gebühr beträgt:

 

• € 309,87, sofern das Gesellschaftskapital oder der Dotationsfond zum 01.01.2024 € 516.456,90 nicht überschreitet;

 

• € 516,46, sofern das Gesellschaftskapital oder der Dotationsfond zum 01.01.2024 € 516.456,90 überschreitet.

 

Die Einzahlung muss mittels Formblatt F24 auf telematischem Wege erfolgen, und zwar mit Angabe des Einzahlungsschlüssels 7085 und des Bezugszeitraums 2025.