Handelskammergebühren

Handelskammergebühr 2025

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Für das Jahr 2025 bleibt die Handelskammergebühr unverändert, jedoch könnten die Erhöhungen der einzelnen Handelskammern die Beträge spürbar beeinflussen. Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hat bestätigt, dass die Maßnahmen des Jahresbeitrags keine Änderungen erfahren werden.

 

Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden weiterhin variable Jahresbeiträge zahlen, mit einem Minimum von 100 Euro und einem Maximum von 20.000 Euro, während die Unternehmen in der Sondersektion feste Beträge zahlen müssen. Allerdings können die Handelskammern Erhöhungen von bis zu 20 % anwenden, die durch das DM vom 23. Februar 2023 genehmigt wurden, was die endgültige Abgabe beeinflussen wird.

 

Detaillierte Beträge:

• Einzelunternehmen: 100 Euro (Betriebseinheit: 20 Euro).

• Andere Unternehmen: Variable Beträge basierend auf dem angewandten Satz für die Umsatzstufe 2024:

o Minimum: 100 Euro

o Maximum: 20.000 Euro

o Lokale Einheit: 20 % des für den Hauptsitz geschuldeten Betrags (max. 100 Euro).

 

Unternehmen in der Sondersektion:

• Einzelunternehmen (Kleinunternehmer, Handwerker, Landwirte): 44 Euro (Betriebseinheit: 8,80 Euro).

• Einfache nicht-landwirtschaftliche Gesellschaften: 100 Euro (Betriebseinheit: 20 Euro).

• Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften: 50 Euro (Betriebseinheit: 10 Euro).

• Gesellschaft unter Anwälten (Sta – società tra avvocati): 100 Euro (Betriebseinheit: 20 Euro).

• Subjekte, die im REA eingetragen sind: Fester Jahresbeitrag von 15 Euro.

 

Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland

• Jahresbeitrag für lokale Einheiten und Zweigniederlassungen: 55 Euro für jede Einheit oder Niederlassung.

Simon Nothdurfterbw

Auskünfte

Simon Nothdurfter – Geprüfter Bilanzbuchhalter

simon.nothdurfter@northsouth.it

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