SALDOZAHLUNG GIS – IMIS – IMU 2024
Rundbrief
Rundbrief
Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb 16. Dezember 2024 die Saldozahlung der IMU, der GIS und der IMIS 2024 fällig ist.
Um die Berechnung der Steuer korrekt durchführen zu können, bitten wir Sie, uns die Unterlagen für das Jahr 2024 zukommen zu lassen.
Im Detail bitten wir Sie um folgende Unterlagen:
• Kopie des von der Gemeinde erhaltenen IMU-GIS-IMIS Posterlagscheins, für die am 16. Dezember 2024, fällige Saldo-Zahlung mit den entsprechenden Berechnungen;
• Eventuelle, bei der zuständigen Gemeinde abgegebenen, IMU- GIS- IMIS Erklärungen bezüglich Änderungen des Immobilienbesitzes für das Jahr 2024;
• Eventuelle Änderungen am Immobilienvermögen im Jahr 2024, mit einer Kopie der dazugehörigen Dokumentation (Kaufverträge, usw.);
• Eventuelle Änderungen der Katasterdaten Ihrer Immobilien im Jahr 2024 aufgrund von Neubau oder Umbau, oder eventueller Änderungen der Katastereinstufung, mit diesbezüglicher Dokumentation;
• Eventuelle Änderung der Verwendung der Immobilie im Vergleich zum Vorjahr (Erstwohnung, Miete, zur Verfügung gestellte Immobilie, konventionierte Mieten, usw.);
• Eventuelle Änderungen des Werts des Baugrundstücks. Änderungen der Quadratmeterpreise werden von den Gemeinden beschlossen und auf der Website der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht.
Um die Berechnung der IMU, GIS und IMIS-Saldozahlung für 2024 korrekt und termingerecht fertigzustellen, bitten wir Sie, uns die oben angeforderten Unterlagen innerhalb Mittwoch, 04. Dezember 2024 zukommen zu lassen.
Die Kanzlei steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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