Steuerliche Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
MwSt. 2025 – Neuigkeiten für Vereine
© Photo: Freepik
Ab 2025 werden die Geschäftsfälle der Vereine nicht mehr grundsätzlich als außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt. eingestuft, sondern als MwSt. freie Operationen.
Dieser Übergang wird erhebliche Auswirkungen auf das verwaltungstechnische und buchhalterische Management der Vereine haben.
Tatsächlich wird die Erfüllung aller Mehrwertsteuerpflichten auch für den Non-Profit-Bereich eingeführt, wie z. B. die Eröffnung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die elektronische Rechnungsstellung und/oder die elektronische Tageseinnahmen, die -Führung der MwSt. Register und die jährliche Umsatzsteuererklärung.
Die Mitgliedsbeiträge werden hingegen weiterhin als außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt. eingestuft.
Auskünfte
Alessandro Vannucchi – WP/StB.
alessandro.vannucchi@northsouth.it
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
Erhöhung der Ersatzsteuer
Kurzzeitmietverträge – nationale Identifizierungsnummer (CIN)
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.