
Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse bis zum 31.03.2025
Pflichtversicherung
MwSt. 2025 – Neuigkeiten für Vereine
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Ab 2025 werden die Geschäftsfälle der Vereine nicht mehr grundsätzlich als außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt. eingestuft, sondern als MwSt. freie Operationen.
Dieser Übergang wird erhebliche Auswirkungen auf das verwaltungstechnische und buchhalterische Management der Vereine haben.
Tatsächlich wird die Erfüllung aller Mehrwertsteuerpflichten auch für den Non-Profit-Bereich eingeführt, wie z. B. die Eröffnung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die elektronische Rechnungsstellung und/oder die elektronische Tageseinnahmen, die -Führung der MwSt. Register und die jährliche Umsatzsteuererklärung.
Die Mitgliedsbeiträge werden hingegen weiterhin als außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt. eingestuft.
Aktualisierung:
Die für 2025 angekündigten Änderungen zur Mehrwertsteuer im Bereich des Dritten Sektors, die von der Kanzlei im Newsflash vom 21. November 2024 vorgestellt wurden, sind auf das Jahr 2026 verschoben worden.
Auskünfte
Alessandro Vannucchi – WP/StB.
alessandro.vannucchi@northsouth.it
Pflichtversicherung
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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