Steuerliche Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen

Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer

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Für die steuerliche Aufwertung der Anschaffungskosten von Grundstücken/Beteiligungen, die am 1.1.2024 im Eigentum von natürlichen Personen, einfachen Gesellschaften und gleichgestellte Subjekte, sowie nicht-gewerblichen Körperschaften sind, wird die vom Haushaltsgesetz festgelegte Frist vom 30.6. bis zum 30.11.2024 verlängert für

 

– die Zahlung der 16%igen Ersatzsteuer (einmalige Zahlung / erste Rate von maximal 3 gleichen Jahresraten). Bei Ratenzahlung sind für die auf die erste Rate folgenden Raten Zinsen in Höhe von 3 % pro Jahr zu zahlen;

– die Ausarbeitung / Beglaubigung der Schätzung.

Simon Nothdurfterbw

Auskünfte

Simon Nothdurfter – Geprüfter Bilanzbuchhalter

simon.nothdurfter@northsouth.it