
Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse bis zum 31.03.2025
Pflichtversicherung
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
© Photo: Freepik
Für die steuerliche Aufwertung der Anschaffungskosten von Grundstücken/Beteiligungen, die am 1.1.2024 im Eigentum von natürlichen Personen, einfachen Gesellschaften und gleichgestellte Subjekte, sowie nicht-gewerblichen Körperschaften sind, wird die vom Haushaltsgesetz festgelegte Frist vom 30.6. bis zum 30.11.2024 verlängert für
– die Zahlung der 16%igen Ersatzsteuer (einmalige Zahlung / erste Rate von maximal 3 gleichen Jahresraten). Bei Ratenzahlung sind für die auf die erste Rate folgenden Raten Zinsen in Höhe von 3 % pro Jahr zu zahlen;
– die Ausarbeitung / Beglaubigung der Schätzung.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Geprüfter Bilanzbuchhalter
simon.nothdurfter@northsouth.it
Pflichtversicherung
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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