Steuerliche Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
Erhöhung der Ersatzsteuer
© Photo: Freepik
Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, können für die Anwendung der Ersatzsteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte optieren, sofern sie in den zehn Jahren vor der Option mindestens neun Jahre nicht in Italien ansässig waren.
Für Personen, die ihren Wohnsitz nach dem 10.08.2024 verlegen, wird die Ersatzsteuer für jeden Veranlagungszeitraum, in dem die Option ausgeübt wird, von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht.
Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert, z.B. die Pauschalsteuer von 25.000 Euro für jeden Familienangehörigen.
Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 10.8.2024 verlegt haben, sind von den Neuerungen nicht betroffen.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Berater
simon.nothdurfter@northsouth.it
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer
Kurzzeitmietverträge – nationale Identifizierungsnummer (CIN)
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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