Begünstigte Steuerregelung für „Neuansässige“ (Art. 24-bis TUIR)

Erhöhung der Ersatzsteuer

© Photo: Freepik

Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, können für die Anwendung der Ersatzsteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte optieren, sofern sie in den zehn Jahren vor der Option mindestens neun Jahre nicht in Italien ansässig waren. 

 

Für Personen, die ihren Wohnsitz nach dem 10.08.2024 verlegen, wird die Ersatzsteuer für jeden Veranlagungszeitraum, in dem die Option ausgeübt wird, von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. 

 

Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert, z.B. die Pauschalsteuer von 25.000 Euro für jeden Familienangehörigen.  

Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 10.8.2024 verlegt haben, sind von den Neuerungen nicht betroffen.

Simon Nothdurfterbw

Auskünfte

Simon Nothdurfter – Berater

simon.nothdurfter@northsouth.it

Das könnte Sie auch interessieren