Begünstigte Steuerregelung für „Neuansässige“ (Art. 24-bis TUIR)
Erhöhung der Ersatzsteuer
Kurzzeitmietverträge – nationale Identifizierungsnummer (CIN)
© Photo: Freepik
Die nationale Identifikationsnummer für kurzfristige Vermietungen CIN ist an der Außenseite des betreffenden Gebäudes anzubringen und in allen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen anzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch für die Betreiber von Internetportalen.
Ab dem 4. September 2024 beginnt die zweimonatige Frist für das Inkrafttreten der CIN-Verordnung.
Um den CIN vom Ministerium für Tourismus zu erhalten, muss der Vermieter oder Eigentümer der Beherbergungseinrichtung über das BDSR-Portal (zugänglich über den Link https://bdsr.ministeroturismo.gov.it) einen Antrag stellen, dem eine Ersatzerklärung gemäß Artikel 46 und 47 des Gesetzesdekrets 445/2000 beigefügt ist, in der Folgendes bestätigt wird
– die Katasterdaten der Immobilieneinheit oder -struktur
– falls die Vermietung in gewerblicher Form stattfindet, das Bestehen der dafür vorgesehen Brandschutzbestimmungen und die sonstigen Sicherheitsanforderungen der Anlagen.
Je nach Verstoß sind Strafen von 800 bis 8.000 Euro vorgesehen.
Auskünfte
Simon Nothdurfter – Berater
simon.nothdurfter@northsouth.it
Erhöhung der Ersatzsteuer
Steuerbegünstigung bei Zuzug aus dem Ausland
Gumergasse, 9
I-39100 Bozen
Südtirol – Italien
Montag – Freitag
08.30 – 12.30 & 14.00 – 17.30 Uhr
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