Steuerguthaben für Investitionen in Sachanlagen

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Das Steuerguthaben für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte “4.0” wird verlängert, mit Abänderungen im Hinblick auf das Ausmaß der Begünstigung.

Steuerguthaben für Investitionen in Sachanlagen “4.0”

Für Investitionen in neue Sachanlagen “4.0”, wie in Anlage A zum Gesetz vom 232/2016 aufgelistet, in den Jahren 2023 bis 2025 wird Unternehmen ein Steuerguthaben im Ausmaß von:

• 20% der Anschaffungskosten für den Investitionswert bis zu 2,5 Millionen Euro;
• 10% der Anschaffungskosten für den Investitionswert von 2,5 bis 10 Millionen Euro und von;
• 5% der Anschaffungskosten für den Investitionswert von 10 bis 20 Millionen Euro zuerkannt.